Corona Impfung
Patienteninformation

Corona Impfung in unserer Praxis
Seit April 2021 führen wir die Schutzimpfungen gegen Corona in unserer Hausarztpraxis durch. Wir impfen zur Zeit nur mit der mRNA Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer ab 5. Lebensjahr.
Ab 7. Juni 2021 dürfen alle Patienten mit einem Impfwunsch gegen Corona geimpft werden. Sie können jetzt Impftermine vereinbaren, wenn Sie sich in unserer Praxis impfen lassen möchten. Hierzu schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail (info@praxisrittmarshausen.de) oder nutzen Sie die folgemnde Mail-Formular.
Auffrischimpfung Corona Impfung:
Impfempfehlung der Ständige Impfkommission:
Die Auffrischung Corona Impfung soll laut STIKO frühestens 12 Monate nach dem letzten immunologischen Ereignis (letzte Impfung/letzte Infektion) erfolgen
1. Alle Personen über 60 Jahre
2 Menschen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster „nicht nennenswert“, weshalb das Expertengremium für diese Gruppe keine weitere Auffrischimpfung empfiehlt.
Wir bitten Sie, von telefonischen Termin-Anfragen bezüglich der Corona-Impfung während des Praxisbetriebes abzusehen, sofern ihnen die gerade genannten Wege zur Verfügung stehen.
Die erforderlichen Aufklärungsmerkblätter und Einwilligungserklärungen müssten zum Impftermin vollständig ausgefüllt mitgebracht werden und finden sie hier:
- mRNA-Impfstoff Anamnese und Einwilligung
- mRNA-ImpfstoffAufklärung
Wichtige Hinweise:
Die Ausstellung des digitalen Impfnachweises ist nur für unsere Patienten möglich.
Das Impfangebot gilt nur für Patienten unserer Praxis.
Wir impfen zur Zeit jugendliche ab dem 5. Lebensjahr. Die Impfung von Jugendlichen unter 18 Jahren kann in Anwesenheit eines Elternteils erfolgen.
Wir impfen zur Zeit nur mit mRNA-Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer).
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass bzw. Ihre Impfnachweise mit, da wir prüfen müssen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Autor: M. Ayub, Artikel aktualisiert am 15.01.2022
Bilderquelle: Copyright Praxis Rittmarshausen