Vorsorgeleistungen - Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Rittmarshausen Mohammad Ayub und Frau Dr. Raphaela Hoffmann Fachärzte für Allgemeinmedizin

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Rittmarshausen
Akademische Lehrpraxis der Universitätsmedizin Göttingen
FÄ für Allgemeinmedizin
Anästhesie/Notfallmedizin
(angestellte Ärztin)


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Vorsorgeleistungen

Leistungsspektrum

Checkup-Gesundheitsvorsorge
Diese Vorsorgeuntersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ab einem Alter von 35 Jahren sollte die Untersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Sie enthält ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt über die individuelle gesundheitliche Vorgeschichte, Blutdruckmessung, körperliche Untersuchungen, Blutabnahme (nur Gesamtcholesterin plus Glucose) und Urinuntersuchung. In der abschließenden Beratung werden auffällige Befunde besprochen. Diese müssen dann gesondert abgeklärt werden.
Es ist häufig notwendig und sinnvoll,  diesen „Check“ durch weitergehende Diagnostik,  z.B. Ultraschall, Belastungs-EKG, erweitertes Laborprogramm u.a. zu komplettieren.

Weitere Info: Checkup-35+
[Flyer "CheckUp-35+" Ärztekammer Niedersachsen]
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Hautkrebs-Vorsorge
Seit dem 01.07.2008 bieten die gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchung der Haut auf Hautkrebs und seine Vorstufen an. Unsere Praxis ist für diese Vorsorgemaßnahme qualifiziert und verfügt über ein Dermatoskop zur genauen Untersuchung auffälliger Hautbereiche.

Weitere Info: : Hautkrebs-Früherkennung
[Flyer "Hautkrebs-Früherkennung" Kassenärztliche Bundesvereinigung]
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Krebsfrüherkennung für Männer
Für Männer ab dem 45. Lebensjahr (jährlich). Unter anderem werden Prostata und Darm auf Zeichen einer bösartigen Veränderung hin untersucht.

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Früherkennung Bauchaortenaneurysmen für Männer
Auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung  zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen haben gesetzlich  krankenversicherte Männer ab 65 Jahren seit Anfang 2018 Anspruch.
Früherkennung kann Leben retten.Sprechen Sie uns auf die Untersuchung an.

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Jugendschutzuntersuchungen
Für die Jugendlichen unter 18 Jahren gibt es die 1. und 2. Jugendschutzuntersuchungen. Die Berechtigungsscheine werden von der zuständigen Gemeinde  ausgegeben. Ziel der Untersuchung ist eine frühzeitige Feststellung von Gesundheitsgefährdung durch die Arbeitsstelle.
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Kindervorsorgeuntersuchungen (ab U4)
Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ab der U4 können diese Untersuchungen auch in unserer Praxis durchgeführt werden.

Weitere Info: Kindervorsorge
[Flyer "Kindervorsorge" Ärztekammer Niedersachsen]




Autor: M. Ayub, Artikel erstellt am 01.10.2011, letzte Änderung am 12.07.2018

Bilderquelle: Copyright Praxis Rittmarshausen


Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Rittmarshausen, Gartestr. 2, 37130 Gleichen-Rittmarshausen , Email: info@praxisrittmarshausen.de
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